Verantwortung übernehmen

Waldbesitz verpflichtet nicht nur in Bezug auf Klimaschutz

Eggerstorf
Verkehrssicherungspflicht

Jeder Waldbesitz hat die Pflicht, dafür zu sorgen, dass vom eigenen Wald weder Gefahren noch Schäden für andere ausgehen.

Die Verkehrssicherungspflicht besteht für Waldbäume im Fallbereich von Straßen und Bahnlinien.

Waldschutz

Waldbesitz verpflichtet der Gefahr einer erheblichen Schädigung des Waldes durch Schadenserreger vorzubeugen (z.B. Borkenkäferbefall).

Palinger Heide
Landeswaldgesetz

Nach dem Landeswaldgesetz MV ist jeder Waldbesitzer verpflichtet den Wald so zu bewirtschaften und zu pflegen, dass die Nutz-, Schutz- und Erholungsfunktion des Waldes auf Dauer erbracht wird.