Persönliche Leidenschaft kombiniert mit Verantwortung im Klimawandel!


Waldbesitz verpflichtet.
Verkehrssicherungspflicht
Jeder Waldbesitz hat die Pflicht, dafür zu sorgen, dass vom eigenen Wald weder Gefahren noch Schäden für andere ausgehen.


Waldschutz
Waldbesitz verpflichtet auch, der Gefahr einer erheblichen Schädigung des Waldes durch Schadenserreger vorzubeugen (z.B. Borkenkäferbefall). Schäden sind im Rahmen der ordnungsgemäßen Forstwirtschaft entgegenzuwirken.


Nachhaltigkeit
Nach dem Landeswaldgesetz MV ist jeder Waldbesitzer verpflichtet den Wald so zu bewirtschaften und zu pflegen, dass die Nutz-, Schutz- und Erholungsfunktion des Waldes auf Dauer erbracht wird.


Unklare Eigentumsverhältnisse führen zur Nichtausübung der Waldbesitzerpflichten.
Zergliederung des Waldes
Die Bodenreform von 1945 bis 1949 in der sowjetischen Besatzungszone zergliederte den Wald in der ehemaligen DDR. Großgrundbesitzer mit mehr als 100 ha Landbesitz wurden von der sowjetischen Militärverwaltung entschädigungslos enteignet. Das enteignete Land danach aufgeteilt.
433.000 ha Wald wurden an ca. 560.000 „Individualeigentümer“ (Landlose Bauern, Umsiedler/Flüchtlinge, Zulage an Altbauern) abgegeben. Die Folge waren eine unwirtschaftliche Zerstückelung in 0,2 – 0,9 ha kleine Waldstücke pro neuem Walbesitzer.


Zu kleine Siedlerstellen
Die Aufteilung der forstwirtschaftlichen Flächen in kleine Siedlerstellen führte nicht zu gesunden und produktiven Bauernwirtschaften. Hervorgegangen aus den enteigneten Besitzungen waren oft Privatwaldflächen, die aus wenigen Meter breiten und mehrere hundert Meter lange Streifen ohne Vermarktung bestanden (vgl. Albrecht Milnik, In Verantwortung für den Wald).


Kappung der Eigentümerbindung zum Wald
Das erkannten auch die SED-Funktionäre. Schon ab 1951 wurden diese Waldstücke dann im Rahmen der Zwangskollektivierung größtenteils wieder der Bewirtschaftung durch die Neubauern entzogen. Nur formal blieben die Genossenschaftsmitglieder Eigentümer an ihrem eingebrachten Bodeneigentum. Zudem war die Bewirtschaftung des Waldes durch die „Eigentümer“ ab den siebziger Jahren in der DDR quasi verboten. Die Verbindung zwischen dem Wald und ihren Eigentümern wurde somit gekappt .


Verfügungsgewalt zurück an die Neubauern(erben)
Mit dem Einigungsvertrag 1989 ging dann die Verfügungsgewalt über den Waldbesitz unter bestimmten Bedingungen zurück an die (Erben der) ehemaligen Neubauern und Umsiedler. Denn Bodenreformland war zu Zeiten der DDR zwar nicht veräußerbar aber jedoch vererbbar.


Unklare Eigentumsverhältnisse
Heute, über 70 Jahre nach der Übertragung auf die Neubauern wissen viele Erben gar nicht, dass Sie als Enkel von den ehemaligen Neubauern heute Eigentümer eines kleinen Waldstücks in einer Erbengemeinschaft sind. Auf dem Gebiet der ehemaligen DDR soll es aktuell ca. 30.000 ha Wald mit ungeklärten Eigentumsverhältnissen geben. Also ca. 3% des im Rahmen der Bodenreform neu verteilten Waldes.


Eigentumsverhältnisse klären!
Seit 2002 engagiere ich mich in meiner Freizeit, die Eigentumsverhältnisse kleiner Bodenreform-Waldstücke in Nordwestmecklenburg zu klären und die Verantwortung als Waldeigentümer zu übernehmen.


Mühsam!
In der Regel dauert es ein Jahr bis Erben identifiziert, Erbfolgen geklärt, Erbscheine ausgestellt, Erbquoten ermittelt sind und das Grundbuch bereinigt ist. Bei Marktpreisen von 1.000 bis 5.000 Euro pro „Neubauernwaldfläche“ und in der Regel mehreren Mitgliedern in der Erbengemeinschaft liegt das finanzielle Interesse der Erben oftmals nicht im Vordergrund. Es ist der Wunsch, den Wald in gute Hände abzugeben.


Wald sucht Eigentümer!
Teilweise beseht von den Erben aus verschiedenen Gründen kein Interesse Verantwortung für den Wald zu übernehmen. So leben diese oftmals weit weg von den kleinen Waldflächen. Oder sie sind unerfahren in der Bewirtschaftung des Waldes. Hinzu kommt das die Flächen so klein sind, dass diese oftmals nicht wirtschaftlich betrieben werden können. Abgaben für Grundsteuer, Wassergebühren, Unfallversicherung und Haftpflichtversicherung sind eine Belastung. Den Investitionen in die Waldpflege sowie der Erzielung von Erträgen aus der forstwirtschaftlichen Nutzung fehlt bei durchschnittlich 0,5 ha zumeist die kritische Masse.


Verantwortung für die Zukunft übernehmen
Mein Beitrag
Der Verantwortung als Waldbesitzer stelle ich mich gerne!
Falls Sie auch Kleinwalderbe oder Teil einer Wald-Erbengemeinschaft in Nordwestmecklenburg sind und Ihren Wald in gute Hände übergeben möchten, würde ich mich freuen, wenn Sie mich kontaktieren.

