Waldbesitz verpflichtet nicht nur in Bezug auf Klimaschutz
Verkehrssicherungspflicht
Jeder Waldbesitz hat die Pflicht, dafür zu sorgen, dass vom eigenen Wald weder Gefahren noch Schäden für andere ausgehen.
Die Verkehrssicherungspflicht besteht für Waldbäume im Fallbereich von Straßen und Bahnlinien.
Waldschutz
Waldbesitz verpflichtet der Gefahr einer erheblichen Schädigung des Waldes durch Schadenserreger vorzubeugen (z.B. Borkenkäferbefall).
Landeswaldgesetz
Nach dem Landeswaldgesetz MV ist jeder Waldbesitzer verpflichtet den Wald so zu bewirtschaften und zu pflegen, dass die Nutz-, Schutz- und Erholungsfunktion des Waldes auf Dauer erbracht wird.